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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 200.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 200.000,00 Euro.

Hätte der Behandler den Mandanten im Rahmen der Untersuchung am 28.08.2012, bzw. Im Rahmen der Auswertung der an diesem Termin genommenen Laborwerte, auf den erhöhten PSA-Wert von 3,08 ng/ml hingewiesen und ihn über die Empfehlung der Richtlinie informiert, bei einem solchen Befund jährliche Kontrolluntersuchungen inklusive der Bestimmung des PSA-Wertes durchzuführen, so wäre der Mandant dieser Empfehlung zweifelsfrei nachgekommen. In diesem Fall wäre das Prostatakarzinom frühzeitig erkannt worden und hätte gut behandelt werden können. 

 

Hätte der Behandler im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen am 08.12.2015 und am 12.08.2016 alle notwendigen Befunde erhoben, insbesondere eine Bestimmung de PSA-Wertes durchgeführt, hätte die Krebserkrankung des Mandanten früher festgestellt werden können. Eine frühzeitige Behandlung hätte deutlich bessere Heilungschancen mit sich gebracht.

 

Hätte der Behandler im Rahmen der Untersuchungen am 08.12.2015, spätestens jedoch am 12.08.2016 eine Operation des Karzinoms veranlasst, anstatt dem Mandanten lediglich die Präparate Tamsulosin und Flotrin zu verschreiben, so hätte die Bildung von Metastasen und das Fortschreiten der Krebserkrankung verhindert werden können. 

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Wesselkamp

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.