· 

Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 90.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der Operation am 31.10.2020 eine operative Versorgung der Fraktur entsprechend dem fachärztlichen Standard durchgeführt und den Femurmarknagel tief genug eingeschlagen oder einen kürzen Nagel verwendet, so wäre es nicht zum Überstand und zur fehlerhaften Position des Implantats und damit nicht zur Verhinderung der Konsolidierung der Frakturenden gekommen. 

 

Hätten die Behandler am 02.11.2020 alle postoperativen Befunde erhoben und entsprechend dem fachärztlichen Standard gedeutet, wäre die fehlerhafte Stellung des Femurmarknagels bereits zu diesem Zeitpunkt aufgefallen. Sodann hätte eine frühzeitige operative Korrektur erfolgen können, ohne dass die Heilung der Fraktur erheblich verzögert worden wäre. 

 

Bei einem Vorgehen entsprechend dem fachärztlichen Standard wäre es nicht zu einer verzögerten Konsolidierung der Frakturenden, zu einer Re-Operation und einer zweiten Rehabilitationsmaßnahme gekommen. 

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte

 


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Wesselkamp

Patientenanwälte



Fachanwalt Medizinrecht.

Fachanwalt Michael Graf

Fachanwalt Versicherungsrecht.

Graf Johannes Patientenanwälte


Kontakt


Bewertungen



Spezialgebiete

Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei Sauerstoffmangel während der Geburt, fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt, Notsectio, Hebammenfehlern, ärztlichen Versäumnissen, Hirnschäden, Cerebralparese/Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach gravierenden Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Diagnosefehlern, Operationsfehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Pflegebedarf, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse oder lebenslange Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


Besuchen Sie uns.

Michael Graf Patientenanwälte auf FACEBOOK - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
- Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Michael Graf Patientenanwälte auf YouTube - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Michael Graf Patientenanwälte Freiburg. Experten im Versicherungsrecht.
Michael Graf Patientenanwälte auf TWITTER - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht


Graf Johannes Wesselkamp

Patientenanwälte


Michael Graf Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Freiburg

🏢 Friedrichstraße 50

79098 Freiburg 

✆ 0761-897-88610

 

🏢 Ludwig-Erhard-Allee 10

76131 Karlsruhe 

✆ 0721-509-98809

 

🏢 Schutterwälderstraße 4

77656 Offenburg 

✆ 0761-897-88610


Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.