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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 115.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 115.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte, sowie das Personal der Klinik vor der Operation des Mandanten ihre Sorgfalts- bzw. Organisationspflichten wahrgenommen und die bei der Operation eingesetzte Rollenpumpe präoperativ einer umfangreichen Funktionsfähigkeitsprüfung unterzogen, so wäre das fehlerhafte Einpumpen von zu viel Zuckerwasser verhindert worden. Sodann hätte der Mandant die ausgeprägte Schwellung im linken Oberschenkel und deren gravierende Folgen nicht erlitten. 

 

Bis heute konnte sich der Mandant nicht vollständig von den Folgen des Medizinschadens erholen. Insbesondere wirken sich die Ereignisse auch in psychischer Hinsicht aus. 

 

Der Umstand, dass ein simpler technischer Defekt, mangels fehlender Überprüfung der Operationsgeräte durch die Behandler und das Personal der Klinik, zu solch einem gravierenden Schaden geführt hat, hat nicht nur zu Ängsten, sondern auch zu einem Vertrauensverlust in die Ärzte geführt.

 

Die körperlichen und psychischen Folgen des Medizinschadens sind für den Mandanten gravierend. Es liegt ein echter Dauerschaden mit Verschlechterungstendenz vor.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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