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Fehlerhaft durchgeführte Adipositasoperation (Magenbypass): Wir fordern ein Schmerzensgeld i.H.v. 150.000,00 Euro

 

Bei der Anlage eines Magenbypasses wurde die falsche Operationsmethode gewählt. Dadurch stellten sich gravierende körperliche Beeinträchtigungen bei unserer Mandantin ein, die beinahe im Tod gipfelten.

 

Unsere Mandantin litt seit ihrer Kindheit unter Adipositas. Nach einem langen (Rechtsstreit) übernahm schließlich die Krankenkasse die Kosten für die Anlage eines proximalen Magenbypasses. Der Eingriff erfolgte schließlich in einem regionalen Krankenhaus, das für sich den Status eines Maximalversorgers beanspruchte. Im Anschluss an die Operation verlor unsere Mandantin innerhalb kurzer Zeit über 100 Kg an Körpergewicht. Zugleich stellten sich über Jahre andauernde erhebliche gesundheitliche Probleme wie Diarrhoe, täglich mehrfaches Erbrechen sowie massive Mangelerscheinungen ein. Letztere führten unter wiederum zu weiteren körperlichen Gebrechen, beispielsweise Verlust mehrer Zähne, Haarausfall, Knochenbrüchen und allgemeinen Erschöpfungs- sowie Schmerzzuständen.

 

Es folgte eine jahrelange Behandlungsodyssee, im Verlauf derer unsere Mandantin immer weiter geschwächt wurde. Zuletzt stand aufgrund des Mangels an lebensnotwendigen Nährstoffen und Vitaminen sogar ihr Ableben zu befürchten, da als Resultat ein Multiorganversagen eintrat.

Im Zuge dessen wurde unsere Mandantin in ein anderes Krankenhaus eingeliefert. Dort stellten die behandelnden Ärzte fest, dass bei der Anlage des Magenbypasses kein proximaler (Länge der alimentären Schlinge von 150 cm), sondern fälschlicherweise ein distaler Magenbypass (Länge der alimentären Schlinge von 450 cm) angelegt wurde. Letzterer geht aber mit einer gravierenden Gefahr einer Mangelernährung einher, weshalb spezielle Ergänzungstherapien notwendig sind. Diese „Verwechslung“ seitens der operierenden Ärzte hätte unserer Mandantin fast das Leben gekostet. Auch so wird sie aber voraussichtlich ihr Leben lang unter den Folgen dieses Fehlers leiden müssen.

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