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Fehlerhaft durchgeführte Brustrekonstruktion durch Eigengewebe: Wir fordern ein Schmerzensgeld i.H.v. 30.000,00 €.

Unsere Mandantin ist Krebspatientin. Nach einer sechsmonatigen Chemotherapie konnte nun eine beidseitige Mastektomie sowie Rekonstruktion mittels Eigengewebe durchgeführt werden. Dazu musste Eigenfett aus ihrem Bauch entnommen werden.

 

Diese Operation dauerte über zehn Stunden. Nach diesem „OP-Marathon“ fühlte sich unsere Mandantin sehr schwach und litt unter starken Nebenwirkungen von der Narkose.

 

Es wurde vorab ein zehntägiger Aufenthalt anvisiert. Nach nur fünf Tagen wurde sie (aus wirtschaftlichen Gründen?), trotz ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes und den Nebenwirkungen der Vollnarkose, entlassen. 

 

Am Folgetag musste unsere Mandantin mit dem Krankenwagen erneut ins Krankenhaus gebracht werden, da sich ihr Zustand nicht verbesserte, sie unter unerträglichen Schmerzen litt und sich unter anderem Schwellungen am linken Arm gebildet hatten.

 

Im Krankenhaus erfolgte eine Serompunktion gegen die Schwellung. Während des Aufenthaltes berichtete unsere Mandantin zum zweiten Mal über wachsende Schwellungen im Unterbauch. Diesbezüglich wurde nichts unternommen. Einige Tage später wurde sie erneut aus dem Krankenhaus entlassen. 

Unsere Mandantin entdeckte zu Hause unter ihrem Bauchnabel auf dem angebrachten Pflaster einen Flüssigkeitstropfen. Als sie daraufhin das Pflaster löste, um die Wunde zu untersuchen, platze diese auf und es schossen 20-30 cm Serom aus ihrem Unterbauch. Sie wurde daraufhin mit dem Krankenwagen erneut ins Krankenhaus gebracht wo ihr dann Jodoformstreifen eingelegt worden sind, die dazu führten, dass sich zwei ca. 1-1,5cm große offene Vertiefungen auf ihrer Bauchdecke bildenden. Diese entwickelten sich nach kurzer Zeit zu einer großen Vertiefung.

 

FOLGE: Unsere Mandantin fast drei Monate lang mit einer völlig offenen Bauchdecke leben. In diesem Zeitraum konnte sie nur liegen und musste von ihrer Familie rund um die Uhr gepflegt und versorgt werden. Nun leidet sie an erheblichen körperlichen und psychischen Schäden. Ihren normalen Alltag kann sie nicht mehr ohne Schmerzen oder Einschränkungen überwältigen. 

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg



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