· 

Arzthaftung: Wir erreichen eine Zahlung i.H.v. 9.500,- EUR trotz negativen Sachverständigengutachtens.

Ein Schlaganfall eines unserer Mandanten wurde, da das Krankenhaus über keine Schlaganfallstation (Stroke Unit) verfügte, nach unserer Auffassung zu spät richtig behandelt. Unser Mandant leidet nun unter den daraus folgenden Schäden. 

 

Aufgrund eines Schlaganfalls wurde unser Mandant in eine Klinik eingewiesen, die über keine Stroke Unit verfügte. Die erstbehandelnde Klinik hätte unseren Mandant unserer Auffassung nach direkt weiterverweisen müssen. Dies geschah erst Stunden später.  

 

In dem von uns später eingeleiteten Gerichtsverfahren wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches jedoch keinen Behandlungsfehler bestätigte. Nach gründlicher Prüfung des Gutachtens, stellten wir erhebliche inhaltliche Mängel fest.

 

Im erstellten Gutachten bezog sich der Gutachter bspw. auf die Bildgebung der zweitbehandelnden Klinik und schlussfolgerte, dass die für die genaue Behandlungsart ausschlaggebenden Schäden erst darauf zu sehen gewesen seien. 

 

Die besagte Bildgebung wurde jedoch von der erstbehandelnden Klinik erstellt, was auf  die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens hinwies. Bei der Einholung der Behandlungsunterlagen für das Gutachten teilte die erstbehandelnde Klinik mit, dass ihre Bildgebung verloren gegangen sei. Hieraus zog der Gutachter jedoch keine für die Behandlerseite negativen Schlüsse. Auch weitere inhaltliche Widersprüche konnten wir aufdecken. 

So erreichten wir trotz eines negativen Gutachtens für unseren Mandanten einen Vergleich in Höhe von 9.500,- EUR. 

Graf Johannes Wesselkamp

Patientenanwälte



Fachanwalt Medizinrecht.

Fachanwalt Michael Graf

Fachanwalt Versicherungsrecht.

Graf Johannes Patientenanwälte


Kontakt


Bewertungen



Spezialgebiete

Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


Besuchen Sie uns.

Michael Graf Patientenanwälte auf FACEBOOK - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
- Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Michael Graf Patientenanwälte auf YouTube - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Michael Graf Patientenanwälte Freiburg. Experten im Versicherungsrecht.
Michael Graf Patientenanwälte auf TWITTER - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht


Graf Johannes Wesselkamp

Patientenanwälte


Michael Graf Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Freiburg

🏢 Friedrichstraße 50

79098 Freiburg 

✆ 0761-897-88610

 

🏢 Ludwig-Erhard-Allee 10

76131 Karlsruhe 

✆ 0721-509-98809

 

🏢 Schutterwälderstraße 4

77656 Offenburg 

✆ 0761-897-88610


Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.