Im Kontext der Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden (§ 630 e I 3 BGB) ist entschieden worden, dass auch eine Pflicht zur Aufklärung von Patientinnen über eine ernsthafte Alternative des Abwartens statt der operativen Entfernung (hier des Placentarestes) besteht; es war zum Verlust der Gebärmutter gekommen. Derartige Risiken greifen im Fall der Realisierung besonders tief in die Persönlichkeit von Patientinnen ein, was eine entsprechend sorgfältige Aufklärung impliziert. (NJW 2018, 1725)