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Behandlungsfehler im Neugeborenenalter führen zu Schwerstbehinderungen.

Versäumnisse / Behandlungsfehler bei Neugeborenen können zu gravierende Auswirkungen haben.

Wir fordern ein Schmerzensgeld iHv 500.000,00€ sowie weitere Pflegekosten von 9.000,00€ pro Monat.

Unsere Mandantin kam mehrere Wochen zu früh zur Welt, weshalb eine längere intensivmedizinische Betreuung notwendig war. Im Zuge dessen zeigten sich nach einiger Zeit Symptome einer nekrotisierenden Enterokolitis, die jedoch über Tage hinweg von den behandelnden Ärzten nicht beachtet wurden. Danach wurde zunächst mit einer medikamentösen Behandlung begonnen, obwohl aufgrund der bereits vergangenen Zeit eine chirurgische Intervention notwendig gewesen wäre. Dementsprechend musste nach zwei Tagen konventioneller Therapie aufgrund des sich drastisch verschlechternden Gesundheitszustandes unserer Mandantin eine Notoperation durchgeführt werden, bei der unter anderem ein Darmdurchbruch sowie eine ausgedehnte Nekrotisierung des Darmgewebes festgestellt wurde. Dieses Gewebe wurde mangels ausreichender Erfahrung der Operateure nicht vollständig entfernt, sodass wenige Tage später eine erneute Operation notwendig wurde. In der Folge kam es des nachts auf der Intensivstation zu massiven Abfällen der Sauerstoffsättigung, auf die seitens des medizinischen Personals nur sehr verhalten reagiert wurde. Insbesondere wurde eine Intubation erst angestrebt, als bereits eine Stunde mit mehreren gravierenden Abfällen der Sättigung verstrichen war, obwohl unsere Mandantin ausweislich der Dokumentation des betreffenden Krankenhauses nur sehr schlecht zu beatmen war. Als Resultat stellten sich schwerste Hirnschäden ein, aufgrund derer unsere Mandantin ein Leben lang ein Schwerstpflegefall sein wird. Ein eigenständiges Leben wird sie nie auch nur ansatzweise führen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Graf

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