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Arzthaftung: Wir fordern ein Schmerzensgeld iHv EUR 300.000,00 sowie die Zahlung vergangener und zukünftiger Schäden iHv EUR 600.000,00

Die Mandantin ist durch eine fehlerhafte bzw. rechtswidrige medizinische Behandlung zu Schaden gekommen.

Unsere Mandantin musste sich einer Gebärmutterentfernung unterziehen, welche eigentlich nur bei bösartigen Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs angewendet wird. Alternative Behandlungsmethoden sowie Risiken wurden nicht vor der Operation angesprochen. Während dem operativem Eingriff wurde unserer Mandantin die Blase zu hoch an die Bauchdecke genäht sowie der Nerv der zur Blasenentleerung zuständig ist beschädigt. Seit dem Operationstag erleidet unsere Klientin unerträgliche Schmerzen und ist nicht mehr in der Lage ihre Blase selbstständig zu entleeren. Weil der Katheter durch die Nervenschädigung als Dauerzustand nicht in Frage kam, setzte man unserer Mandantin einen Blasenschrittmacher ein. Dieser war aber nicht funktionsfähig somit wurde dieser und die Blase unserer Mandantin entfernt. Inzwischen besitzt unsere Mandantin eine künstliche Blase.

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg



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