· 

Fehlerhafte Tumorresektion

Wir fordern u.a. ein Schmerzensgeld iHv mindestens 392.000,00 € sowie sonstigen Schadensersatz iHv mindestens EUR 350.000,00 €

Durch eine fehlerhafte Tumorresektion kam es bei unserer jungen Mandantin zu einem PICA-Hirninfarkt.

Ein fehlerhaftes Vorgehen des operierenden Arztes, während des Entfernen eines Tumors im Gehirn, zerstörte das noch so junge Leben unserer Mandantin.

Erste Symptome wie Kopfschmerzen, Erbrechen und eine physische Belasbarkeit, bei unserer Mandantin, wiesen auf einen Tumor im Gehirn hin. Reichliche Untersuchungen während dem stationären Aufenthalt bestätigten diesen Verdacht. 

Auf Rat der Ärzte entschlossen sich die Eltern zu einem operativen Eingriff, einer Tumorresektion. Die Aufklärung über den bevorstehenden Eingriff entsprach jedoch nicht den gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere wurden die Eltern nicht darüber aufgeklärt, dass ihre Tochter während der Operation, beim Veröden von Adern oder beim fehlerhaften Klammern von Adern, einen Hirnschlag erleiden könne. 

Nach der  Operation wurde ein sehr schlechter Allgemeinzustand unserer jungen Mandantin festgestellt. Sprechen und Bewegen war nicht möglich. Bis auf die linke Hand war der gesamte Körper gelähmt. Auch die Sehfunktion war stark beeinträchtigt. Diese schweren Krankheitssymtome deuteten schnell darauf hin, dass den behandelnden Ärzten ein gravierender Fehler unterlaufen war. 

Es stellte sich heraus, dass unsere Mandantin während der OP, infolge fehlerhaften Klammern von Adern, einen Kleinhirninfarkt erlitten hatte. Im Anschluss an die Operation wurden zwingend erforderliche Befunderhebungen nicht veranlasst, zudem erfolgten keine Untersuchungen hinsichtlich des Ausmaßes des Hirninfarktes. Infolgedessen wurden insbesondere dringend gebotene therapeutische Maßnahmen, speziell zur Frührehabilitation, nicht ergriffen.

Die Beschwerden im Anschluss an die Operation wurden lediglich auf noch vorhandene Tumorreste zurückgeführt.

Als Folge muss sich unsere Mandantin zahlreichen Bestrahlungen und Chemotherapien unterziehen und mit den gravierenden Schäden, insbesondere erheblichen neurologischen Defiziten, ihr Lebenlang zurecht kommen. 

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg



Fachanwalt Medizinrecht.


Fachanwalt Versicherungsrecht.



Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Bewertungen


Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht Freiburg


Spezialgebiete


Besuchen Sie uns.

Michael Graf Patientenanwälte auf FACEBOOK - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
- Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Michael Graf Patientenanwälte auf YouTube - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Michael Graf Patientenanwälte Freiburg. Experten im Versicherungsrecht.
Michael Graf Patientenanwälte auf TWITTER - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht


Graf Johannes Patientenanwälte


Michael Graf Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Freiburg

🏢 Friedrichstraße 50

79098 Freiburg 

✆ 0761-897-88610

 

🏢 Ludwig-Erhard-Allee 10

76131 Karlsruhe 

✆ 0721-509-98809

 

🏢 Schutterwälderstraße 4

77656 Offenburg 

✆ 0761-897-88610


Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.


Telefonische Sprechzeiten:

✆ 0761-897-88610

 

Montag bis Donnerstag:

10:30 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag:

10:30 bis 13:30 Uhr