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Fehlerhafte Implantation einer künstlichen Hüfttotalendoprothese: Wir fordern ein Schmerzensgeld iHv EUR 60.000,00.

Fehlerhafte Implantation einer künstlichen Hüfttotalendoprothese: Wir fordern ein Schmerzensgeld iHv EUR 60.000,00.

Aufgrund einer behandlungsfehlerhaft durchgeführten Hüftprothesen Operation  erlitt unsere Mandantin starke anhaltende Schmerzen und Bewegungseinschränkungen der linken Hüfte.

Zurück gerufene Fehlimplantate, sollten keinesfalls implantiert werden ! 

Aufgrund Ihrer Hüftbeschwerden suchte unsere Mandantin einen Arzt auf.

Nach den Untersuchungen diagnostizierte ihr Arzt eine Arthrose in der linken Hüfte. Nach zahlreichen erfolglosen Therapien wurde ein Operationstermin vereinbart um Ihr eine neue Hüftprothese einzusetzen.  Die Prothese wurde falsch eingesetzt, so dass eine erhöhte Reibung zwischen den einzelnen Metallbestandteilen der Prothese entstand. Durch diese Reibung lösten sich feine Metallspäne aus den verwendeten Prothesenteilen und verursachten Entzündungen im Hüftgelenk. Es stellte sich heraus, dass diese Prothese ein Jahr zuvor von der Hersteller Firma zurückgerufen wurde. In der Folgezeit wurde unsere Mandantin weder auf die Fehlerhaftigkeit der Hüftprothese, noch bei den regelmäßigen Kontrolluntersuchungen darauf Aufmerksam gemacht.

Folge: Durch die fehlerhaft durchgeführte Operation hat unsere Mandantin Bewegungseinschränkungen der linken Hüfte, starke Schmerzen, sowie Beeinträchtigung im täglichen Leben. Diese Schädigung führte unter anderem dazu, dass unsere Mandantin nun eine Behinderung  von 60% bei ihrer Hausarbeit aufweist. 

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg



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