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Blog zum Thema Private Krankenversicherung ficht ihre Annahmeerklärung hinsichtlich eines Versicherungsvertrages zu Unrecht an

Unser Mandant schloss bei einem guten alten Bekannten, der Versicherungsvertreter war, eine Versicherung ab.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

 

Unser Mandant war mit einem Versicherungsvertreter befreundet, der ihm leistungsstarke, günstige Verträge versprach. Er kam zu unserem Mandanten nach Hause, um u.a. einen Krankenversicherungsvertrag mit ihm abzuschließen. Der Versicherungsvertreter wusste, dass unser Mandant chronisch mit starken Rückenleiden zu kämpfen hatte. Im Beisein der Lebensgefährtin, einem Freund unseres Mandanten und dem Hausarzt, welcher wg. einer Vorbesprechung der nächsten Behandlung da war, wurden die wichtigen Gesundheitsfragen des Versicherungsantrages vom Versicherungsvertreter lapidar vorgelesen. Wahrheitsgemäß und auch vollständig beantwortete unser Mandant die Fragen. Die Antworten wurden vom Versicherungsvertreter, welcher dem Mandanten gegenüber saß, auf dem Laptop festgehalten. Demnach war es nicht möglich den Antrag, geschweige denn die Antworten einzusehen. Auch eine Kontrolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit fand nicht statt. Alles verlief relativ zügig, selbst die Unterschrift wurde durch ein U-Pad sofort übertragen. Eine Papierkopie wurde nicht zur Verfügung gestellt. Trotz allem machte sich unser Mandant keine Sorgen. Einen Grund zum Misstrauen gegenüber seinem guten alten Bekannten gab es für ihn nicht. Es kam ihm überhaupt nicht in den Sinn, dass der Versicherungsvertreter womöglich von seinen Anworten abweichende Falschangaben machen könnte. Genau das geschah jedoch: Der Versicherungsvertreter und gute Bekannte unseres Mandanten stellte ihn wider besseren Wissens als Vollkommen gesund dar.

Schon nach einer ersten Operation wurde die Leistung der Versicherung sofort verweigert. Dies führte dann letztendlich bis zu einer 

Anfechtung der Annahmeerklärung seitens der Versicherung. Darauf hin entstanden für unseren Mandanten unschöne Mehrkosten. Auch musste gezwungenermaßen ein teurer Neuvertrag bei einer anderen Versicherung zu einem Basistarif abgeschlossen werden.Wir gehen mittlerweile gerichtlich gegen die Anfechtung vor, da sich die Versicherung das Wissen ihres Vertreters um die Gesundheitsbeschwerden unseres Mandanten zurechnen lassen muss.

Graf Johannes Wesselkamp

Patientenanwälte



Fachanwalt Medizinrecht.

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.