Durch eine Fehldiagnose blieb eine Schulterverletzung ein knappes Jahr lang unbehandelt, wodurch sich der Entzündungsprozess erheblich intensivieren konnte.
Ungründliche Untersuchungen können zu falschen Diagnosen verleiten.
Nach einem Arbeitsunfall, bei dem unser Mandant in zehn Meter Höhe von einem Gerüst auf die rechte Seite stürzte, begannen auf der Stelle große Schmerzen im Schulterbereich. Trotz genauer Schilderung der Schmerzen wurden im nahegelegenen Krankenhaus nur der Ellbogen, Oberarm und das Handgelenk zur Kontrolle geröngt. Aufgrund unverändeter Schmerzen begab sich unser Mandant nach einer Woche erneut in die Klinik zur vermeintlichen Ursachenfindung. Durch ein MRT konnten erste Schäden im Schulterbereich festgestellt werden, welche sich durch eine OP in einer weiteren Woche mittels einer Schulter-Arthroskopie bestätigten. Die Diagnose lautete fälschlicherweise, dass es sich hierbei nur um degenerative Schäden handle. Erst während der anschließenden Rehabehandlung wurde ihm ein Schulterspezialist empfohlen. Die in Anspruch genommenen Ärzte hatten hiervon abgesehen, obwohl der Spezialist im selben Krankenhausverband arbeitet. Der Schulterspezialist erkannte, dass es sich um Unfallschäden und nicht um eine bloße Altersabnutzung handelte.
Mittels der Infraspinatussehne, welche laut den in Anspruch genommenen Ärzten defekt gewesen sein soll, konnte eine Mobilisation durchgeführt werden. Die Schmerzen hätten schon gleich damals nach dem Arbeitsunfall behoben werden können. Folgen sind nun eine wahrscheinlich lebenslang bleibende Schulterteilsteife und damit einhergehende erhebliche Einschränkungen in vielen Bereichen, begleitent von einem täglichen Schmerztabletten Kosum.