Unsere Mandantin erlitt durch ein nicht ordnungsgemäß befestigtes Balkon-Holzgeländer zahlreiche Brüche am ganzen Körper.
Wir erzielten eine Gesamtabgeltungssumme iHv EUR 376.184,26.
Unfallereignis mit verheerenden körperlichen Folgen wegen eines nicht standfesten Holzgeländes.
Unsere Mandantin ging im Jahr 2013 mit Freunden zu einer Messe. Dort ereignete sich der unvorhersehbare Unfall. Durch ein leichtes Anlehnen am Holzgeländer stürzte unsere Mandantin sechs Meter in die Tiefe.
Das Geländer hatte wegen der mangelhaften Standfestigkeit nachgegeben.
Folge: Aufgrund des unvorhersehbaren Sturzes erlitt sie dauerhafte Schäden und Vernarbungen im Gesicht. Sie wird Ihr Leben lang nur noch maximal eine Stunde am Tag stehen können, aber auch nur durch eine spezielle Fußeinlage. Ihren ganz normalen Alltag kann sie nicht mehr fortführen. Dauerkopfschmerzen allein schon beim Bücken oder Reizempfindlichkeiten durch das Tageslicht beeinträchtigen unsere Mandantin zusätzlich.