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Blog zum Thema Sturz vom Balkon

Unsere Mandantin erlitt durch ein nicht ordnungsgemäß befestigtes Balkon-Holzgeländer zahlreiche Brüche am ganzen Körper.

Wir erzielten eine Gesamtabgeltungssumme iHv EUR 376.184,26.

Unfallereignis mit verheerenden körperlichen Folgen wegen eines nicht standfesten Holzgeländes.

Unsere Mandantin ging im Jahr 2013 mit Freunden zu einer Messe. Dort ereignete sich der unvorhersehbare Unfall. Durch ein leichtes Anlehnen am Holzgeländer stürzte unsere Mandantin sechs Meter in die Tiefe.

Das Geländer hatte wegen der mangelhaften Standfestigkeit nachgegeben.

Folge: Aufgrund des unvorhersehbaren Sturzes erlitt sie dauerhafte Schäden und Vernarbungen im Gesicht. Sie wird Ihr Leben lang nur noch maximal eine Stunde am Tag stehen können, aber auch nur durch eine spezielle Fußeinlage. Ihren ganz normalen Alltag kann sie nicht mehr fortführen. Dauerkopfschmerzen allein schon beim Bücken oder Reizempfindlichkeiten durch das Tageslicht beeinträchtigen unsere Mandantin zusätzlich.

Graf Johannes Wesselkamp

Patientenanwälte



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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.