Wir fordern u.a. ein Schmerzensgeld und Ersatz bisheriger Schäden i.H.v. 155.000,00 €.
Aufgrund eines Behandlungsfehlers des zuständigen Assistenzarztes und des verantwortlichen Chefarztes kam es bei unserem Mandanten zu lebensgefährlichen gesundheitlichen Problemen mit erheblichen Langzeitfolgen.
Chefärzte haften für die in ihrem Verantwortungsbereich begangenen Fehler.
Aufgrund von orthopädischen Beschwerden begab sich unser Mandant in eine Rehaklinik zur stationären Behandlung. Dort wies er bereits zu Beginn im Rahmen der Anamneseerhebung unter anderem darauf hin, dass er unter einer weiteren Erkrankung leidet, bei welcher bestimmte Medikamente nicht eingenommen werden dürfen. Während der Behandlung verabreichte man unserem Mandanten eine tägliche Dosis genau dieser Schmerzmittel, was zunächst zu Bauchschmerzen und Durchfall führte. Das ganze entwickelte sich rasant zu einer Sigmaperforation, die eine operative Intervention notwendig machte, bei der unter anderem ein Teil des Darms entfernt und ein künstlicher Darmausgang angelegt werden musste. Die daraus resultierenden gravierende Gesundheitsbeeinträchtigungen belasten unseren Mandanten noch heute sowohl körperlich als auch psychisch erheblich.