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Blog zum Thema Behandlungsfehler durch falsche Medikamentengabe 19.05.2017

Wir fordern u.a. ein Schmerzensgeld und Ersatz bisheriger Schäden i.H.v. 155.000,00 €.

Aufgrund eines Behandlungsfehlers des zuständigen Assistenzarztes und des verantwortlichen Chefarztes kam es bei unserem Mandanten zu lebensgefährlichen gesundheitlichen Problemen mit erheblichen Langzeitfolgen. 

 

Chefärzte haften für die in ihrem Verantwortungsbereich begangenen Fehler.

Aufgrund von orthopädischen Beschwerden begab sich unser Mandant in eine Rehaklinik zur stationären Behandlung. Dort wies er bereits zu Beginn im Rahmen der Anamneseerhebung unter anderem darauf hin, dass er unter einer weiteren Erkrankung leidet, bei welcher bestimmte Medikamente nicht eingenommen werden dürfen. Während der Behandlung verabreichte man unserem Mandanten eine tägliche Dosis genau dieser Schmerzmittel, was zunächst zu Bauchschmerzen und Durchfall führte. Das ganze entwickelte sich rasant zu einer Sigmaperforation, die eine operative Intervention notwendig machte, bei der unter anderem ein Teil des Darms entfernt und ein künstlicher Darmausgang angelegt werden musste. Die daraus resultierenden gravierende Gesundheitsbeeinträchtigungen belasten unseren Mandanten noch heute sowohl körperlich als auch psychisch erheblich.

Graf Johannes Wesselkamp

Patientenanwälte



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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei Sauerstoffmangel während der Geburt, fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt, Notsectio, Hebammenfehlern, ärztlichen Versäumnissen, Hirnschäden, Cerebralparese/Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach gravierenden Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Diagnosefehlern, Operationsfehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Pflegebedarf, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse oder lebenslange Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.