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Blog zum Thema Beschädigung des Nervus Ulnaris 18.05.2017

Beschädigung des Nervus Ulnaris: Wir fordern u.a. ein Schmerzensgeld i.H.v. 30.000,00 €

Bei einem operativen Eingriff zur Behandlung eines Karpaltunnelsyndroms, wurde bei unserem Mandanten der Nervus Ulnaris durch einen Anästhesisten verheerend geschädigt.

Auch Fehler bei der Anästhesie können zu erheblichen Schäden führen.

Zur Behandlung eines aufgetretenen Karpaltunnelsyndroms musste sich unser Mandant einem operativen Eingriff unterziehen.

Demzufolge wurde er durch einen Anästhesist mittels einer axillären Plexusanästhesie betäubt. Dafür suchte dieser die richtige Stelle für die Betäubung, wofür der Anästhesist mehrfach mit einer Kanüle in die rechte Achselhöhle stach bis die Muskeln bzw. die Hand unseres Mandanten zuckte/n. Der Nervus Ulnaris wurde folgenschwer beschädigt. 

Dies hätte durch eine Sonographie zur Lagekontrolle der Kanüle verhindert werden können. 

Solch eine vorsorgliche Vorgehensweise blieb jedoch aus. Auch eine Aufklärung über mögliche alternative Vorgehensweisen erfolgte vorab nicht. 

Bereits in der Nacht nach der OP traten unerträgliche Schmerzen auf. Diese führten bis zu einem fortdauernden Taubheitsgefühl.

Folgen: Aufgrund der Ereignisse musste unserer Mandant bis zu sechs Wochen nach der OP starke Schmerz- und Schlaftabletten zu sich nehmen. 

Noch heute leidet er unter Schmerzen im Schulterbreich und im Handgelenk, sowie Taubheitsgefühle von der Fingerkuppe des kleinen Fingers aus bis zum Handgelenk. 

Trotz 20 Nachbehandlungen bei verschiedenen Ärzten, als auch 30 Sitzungen Ergotherapie konnten die Folgen noch nicht behoben werden. 

Unser Mandant fühlt sich in fast allen Aktivitäten eingeschränkt.

Graf Johannes Wesselkamp

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.