Beschädigung des Nervus Ulnaris: Wir fordern u.a. ein Schmerzensgeld i.H.v. 30.000,00 €
Bei einem operativen Eingriff zur Behandlung eines Karpaltunnelsyndroms, wurde bei unserem Mandanten der Nervus Ulnaris durch einen Anästhesisten verheerend geschädigt.
Auch Fehler bei der Anästhesie können zu erheblichen Schäden führen.
Zur Behandlung eines aufgetretenen Karpaltunnelsyndroms musste sich unser Mandant einem operativen Eingriff unterziehen.
Demzufolge wurde er durch einen Anästhesist mittels einer axillären Plexusanästhesie betäubt. Dafür suchte dieser die richtige Stelle für die Betäubung, wofür der Anästhesist mehrfach mit einer Kanüle in die rechte Achselhöhle stach bis die Muskeln bzw. die Hand unseres Mandanten zuckte/n. Der Nervus Ulnaris wurde folgenschwer beschädigt.
Dies hätte durch eine Sonographie zur Lagekontrolle der Kanüle verhindert werden können.
Solch eine vorsorgliche Vorgehensweise blieb jedoch aus. Auch eine Aufklärung über mögliche alternative Vorgehensweisen erfolgte vorab nicht.
Bereits in der Nacht nach der OP traten unerträgliche Schmerzen auf. Diese führten bis zu einem fortdauernden Taubheitsgefühl.
Folgen: Aufgrund der Ereignisse musste unserer Mandant bis zu sechs Wochen nach der OP starke Schmerz- und Schlaftabletten zu sich nehmen.
Noch heute leidet er unter Schmerzen im Schulterbreich und im Handgelenk, sowie Taubheitsgefühle von der Fingerkuppe des kleinen Fingers aus bis zum Handgelenk.
Trotz 20 Nachbehandlungen bei verschiedenen Ärzten, als auch 30 Sitzungen Ergotherapie konnten die Folgen noch nicht behoben werden.
Unser Mandant fühlt sich in fast allen Aktivitäten eingeschränkt.