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Blog: Gesamtabgeltung für fehlbehandelten großen Zeh

In einem aktuellen Fall haben die behandelnden Ärzte eine Nagelmykose verkannt und falsch behandelt. Es kam zu einer tief greifenden Entzündung und für unseren Mandanten begann ein Behandlungsmarathon. Ein halbes Jahr war er auch arbeitsunfähig. Wir haben eine Gesamtabgeltungssumme von 30.000,00 EUR für unseren Mandanten erreicht.

 

Das Ignorieren von Grunderkrankungen durch behandelnde Ärzte kann weitreichende Folgen haben.

 

Unser Mandant stellte sich mit einem bräunlich verfärbten Großzehennagel und einem avital wirkenden Hautbereich in der Region des medialen Nagelwalles vor. Zudem war die Streckseite des Großzehenendgliedes gerötet. All dies wies auf eine Nagelmykose hin. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten jedoch fälschlicherweise einen eingewachsenen Großzehennagel und ignorierten zudem, dass unser Mandant unter Diabetes mellitus Typ 2 und Bluthochdruck leidet. Sie entschieden sich deshalb für die falsche Behandlungsmethode und klärten auch die Durchblutungssituation in dem betroffenen Großzeh nicht ab, was jedoch erforderlich gewesen wäre. In Folge der Fehlbehandlung kam es zu einer erheblichen Wundheilungsstörung bis schließlich sogar der Knochen freilag und die Gefahr bestand, dass der Großzeh amputiert werden muss. Unser Mandant war in diesem Zusammenhang bei zahlreichen Ärzten in Behandlung und monatelang arbeitsunfähig. Wir konfrontierten die Gegenseite mit umfassenden Forderungen und erreichten für unseren Mandanten nach hartnäckigen Verhandlungen eine Gesamtabgeltung i.H.v. 30.000,00 EUR.

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