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Blog: Arzthaftung, Unterlassen einer Koloskopie

Es liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wenn bei Verdacht auf ein Rektumkarzinom keine Koloskopie vorgenommen wird

Entscheidung OLG Karlsruhe, Urt. v. 7. 8. 1996 - 7 U 251/93

 

Es liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wenn bei Verdacht auf ein Rektumkarzinom keine Koloskopie vorgenommen wird     

 

Zum Fall:

 

Ein Patient leidet an starken Bauchschmerzen und es wird Blut aus dem Darmbereich mit entleert. Es besteht der Verdacht auf ein Rektumkarzinom. Als  Rektum oder auch End- oder Mastdarm werden die letzten 16 cm des Darms bezeichnet.  

 

Eine Koloskopie muss durchgeführt werden, um abzuklären, woher die  Blutungen aus dem Darmbereich und die starken Bauchschmerzen des Patienten kommen. (Unter einer Koloskopie versteht man die Spiegelung des Enddarms mittels eines eingeführten Endoskops).

 

Erfolgt die Koloskopie nicht, so ist dies ein grober Behandlungsfehler.

 

Es grüßt Sie herzlich

Ihr RA Michael Graf

Fachanwalt für  Medizinrecht und für Versicherungsrecht

ANWALTGRAF, Freiburg

 


Hinweis: Bei dem hier vorgestellten Fall handelt es sich u.U. um einen realen Fall, ggf. sogar aus unserer Kanzlei. Es werden bei solchen dann aber die Namen aller Beteiligten, sowie die Datumsangaben, die Zahlen und die sonstigen genannten Beträge abgeändert und/oder abgekürzt, um den Fall dadurch zu anonymisieren.

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