Patientenschutz.

An erster Stelle stehen die Patienten!

Unsere Patientenanwälte sind Experten im Bereich des Medizinrechts. Sie sind darauf spezialisiert, geschädigten Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen. Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügen wir über ein hohes Know-How: Wir sind also gut gewappnet, die Interessen der Geschädigten zielorientiert zu vertreten und ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Unser Motto: Patientenschutz pur!

Um diesem Motto bestmöglich gerecht zu werden, haben wir uns für eine Seite entschieden: Wir vertreten ausschließlich die Seite der Geschädigten. Mögliche Anspruchsgegner wie etwa Kliniken, Ärzte oder Versicherungen gehören nicht zu unserem Mandantenkreis.

 

Dass wir eine so klare Entscheidung getroffen haben, zeichnet uns besonders aus. In Deutschland gibt es bislang nicht sehr viele Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die auf Medizinrecht spezialisiert sind, im Jahr 2018 waren es gerade einmal knapp unter 1800 Fachanwälte für Medizinrecht - zum Vergleich: im Arbeitsrecht waren es knapp 11.000 - und die wenigsten davon lehnen Mandate einer der beiden Seiten kategorisch ab.

 

Für uns ist diese Entscheidung jedoch unumgänglich. Denn sie hebt uns nicht nur von anderen Kanzleien ab. Vielmehr schafft sie eine gute Vertrauensbasis für unsere Mandanten. Nur auf diesem Wege schließen wir Interessenskonflikte von vorne herein aus und sorgen für hundertprozentige Loyalität und Ehrlichkeit. Außerdem können wir uns so ausschließlich auf die Rechte Geschädigter fokussieren und Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen. 

Vermuten auch Sie, dass Sie oder ein Angehöriger Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern oder Aufklärungsfehlern geworden sind?

Dann kommen Sie auf uns zu. Gerade im Bereich der Arzthaftung lohnt es sich, zeitnah einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Denn es kommt leider häufig vor, dass sich die Kliniken und Ärzte zunächst weigern, sich ihr Fehlverhalten einzugestehen. Damit wollen sie den nicht selten sehr hohen Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüchen entgehen. Als Laie ist es in so einem Fall alles andere als leicht, eine angemessene Regulierung für die erlittenen Schäden zu erhalten. 

In der Regel schafft es nur ein Experte, der sich mit dem komplexen Ineinandergreifen von medizinischen und rechtlichen Themen gut auskennt und das Verhalten der Gegenseite realistisch einschätzen kann, den Einigungsgesprächen zu Erfolg zu verhelfen. Denn Rahmen der außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen braucht es neben dem fachlichen Know-How vor allem auch Standhaftigkeit und Verhandlungsgeschick. Und sollte doch ein Prozess nötig sein kann so zeitnah eine zielorientierte und fundierte Klage für den Geschädigten eingereicht werden.

Experten im Patientenschutz.
Experten im Patientenschutz.

Keine Angst vor hohen Kosten!

Oft ist es die Angst vor hohen Kosten, die geschädigte Patienten dazu bringt, auf einen Rechtsbeistand zu verzichten. Wir können Sie beruhigen: In vielen Fällen ist das Kostenrisiko für den Geschädigten minimal!

 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen in der Regel keinerlei Anwaltskosten. Und auch ohne Rechtsschutzversicherung geben wir unser Bestes, Sie vor großen Kostenpunkten zu verschonen. Uns ist es wichtig, dass die Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht aus finanziellen Gründen scheitert. Deshalb fragen wir bei Bedarf gerne eine Prozessfinanzierung für Sie an. 

Schnelles Handeln lohnt sich!

Im Medizinrecht gilt eine kurze Verjährungsfrist von gerade einmal drei Jahren. Für die geschädigte Patienten ist es deshalb wichtig, sich zeitnah Unterstützung zu holen. Nur so können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche erfolgreich durchgesetzt werden. 

Patientenanwälte Michael Graf

Wir, die Michael Graf Patientenanwälte sind der richtige Ansprechpartner für Sie. Durch unsere Spezialisierung im Bereich des Medizinrechts und durch unsere langjährige Erfahrung besitzen wir die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Unser Ziel ist es stets, für jeden einzelnen Mandanten das Beste herauszuholen. Dabei betrachten wir jeden Fall individuell und gehen konkret auf unsere Mandanten ein.


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Unsere Urteilsanmerkung zum Verjährungsrecht bei Arzthaftung 2015
VersR 2015, 199 Verjährung von Schadense
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