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Arzthaftungsrecht: Wir fordern ein Schmerzensgeld i.H.v. 60.000 EUR

Trotz eindeutiger Anzeichen einer Blinddarmentzündung wurde unser Mandant nach dem Ausschluss einer Lungenembolie wieder nach Hause entlassen. 

 

Bestätigt sich der ursprünglich geäußerte Verdacht nicht, muss bei gleichwohl fortbestehenden, massiven Beschwerden eine weitere Abklärung derselben erfolgen. 

 

Wegen starken Bauchschmerzen und Atembeschwerden wurde unser Mandant von seinem Hausarzt mit Verdacht auf eine Lungenembolie in die Klinik überwiesen. 

Bei der ausschließenden Untersuchung konnte keine Lungenembolie festgestellt werden, die Bauchschmerzen wurden hingegend völlig außer Acht gelassen. Anstatt weitere Untersuchungen zu veranlassen, wurde er mit dem Verdacht auf einen nicht näher bestimmten Infekt noch am selben Tag nach Hause entlassen. 

Nachdem die Schmerzen über Nacht immer mehr zunahmen, wurde unser Mandant schließlich mit dem Rettungswagen in eine andere Klinik eingeliefert.

Dort wurde er zunächst eingehend untersucht.Bei der Blutuntersuchung ergab sich ein äußerst erhöhter Entzündungswert.Bei einer ausschließende Laparoskopie wurde eine akute Appendizitis diagnostiziert.Umgehend wurde die Not-Operation eingeleitet. Beim Öffnen des Bauchraumes wurde ein abszendierender und bereits durchbrochener Blinddarm vorgefunden, weshalb eine ausgedehnte Operation erfolgen musste.  

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