Auslandsschulung 2006 in Bourges
Auslandsschulung 2007 in Edinburgh
Auslandsschulung 2010 in Teneriffa
Spezialkenntnisse 2013 bis 2019 Ausbildung und Mitarbeit im Friedrich-Husemann-Klinik
Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau
Erstes Staatsexamen 2016, danach Referendariat und Zweites Staatsexamen in Freiburg im Breisgau
Anwaltsstation im Versicherungsrecht
Regelmäßige Fortbildungen im Medizin- und Schadensersatzrecht
seit 2019: Tätigkeit als Patientenanwältin mit regelmäßiger Fortbildung
seit 2019: Beginn und Teilnahme an rglm. Fortbildung und Lösungs- und Krisenmanagement
Für Maude Laforge ist es eine bewusste Entscheidung gewesen, gerade bei einer Kanzlei zu arbeiten, die sich ausschließlich für die Seite der Patienten einsetzt. „Unsere Mandanten befinden sich meist in gesundheitlich schlechter Verfassung und/oder sind dem Anspruchsgegner finanziell unterlegen. Zudem sind sie, was die Beweislast angeht, im Nachteil. Ich finde es gut, Ihnen durch meine Arbeit helfen zu können“.
Erste Berührungspunkte mit dem Medizinrecht hatte Maude Laforge bereits während des Studiums. Als eine Hausarbeit das Themengebiet rund um den Behandlungsvertrag bearbeitete, war ihr Interesse
schnell geweckt. Im Referendariat leistete Maude Laforge ihre Landgerichtsstation bei einer Kammer ab, die sich dem allgemeinen Haftungsrecht widmete. Über diese Kontakte fand sie einen Anwalt in
Freiburg, der viele versicherungsrechtliche Fälle bearbeitete. Dort verbrachte sie einen Teil ihres Referendariats und lernte das Versicherungsrecht kennen. Schnell entwickelte Maude Laforge ein
großes Interesse für dieses Rechtsgebiet.
Auch im medizinischen Bereich ist Maude Laforge nicht ganz unerfahren. Sieben Jahre lang arbeitete sie als Helferin in der Klinik und Pflege in einer Psychiatrie. Durch diesen Job, bei dem sie
unter anderem auch viele Nachtschichten leistete, sammelte sie unzählige Eindrücke über die Arbeit von Ärzten und dem medizinischen Pflegepersonal.
Dass sie Juristin werden will, war ihr allerdings nicht schon immer klar. Es war eine Berufsberatung, die Maude Laforge das Jura-Studium ans Herz legte. Sie gab dem ganzen eine Chance und begann
an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Jura zu studieren. Schnell bestätigte sich, was die Berufsberatung bereits prophezeit hatte: Die Arbeit mit dem Gesetz und den Sachverhalten und das
analytische Denken machten ihr Spaß. „Ich merkte schnell, das ist genau mein Ding!“.
Heute ist Maude Laforge sehr froh, bei den Michael Graf Patientenanwälten eine solch passende Stelle gefunden zu haben. Sie selbst bezeichnet ihre Arbeit als ihren persönlichen „Jackpot“. Bei der
Suche nach einer passenden Stelle war sie offen für vieles gewesen. Nie hätte sie sich aber erträumt, dass sie durch Zufall eine Stelle findet, die alle ihre Interessen in einem vereint.
Besonders wichtig ist es Maude Laforge, hinter den abstrakten Fallsachverhalten immer auch das persönliche Schicksal der Mandanten im Auge zu behalten. „Egal ob es körperliche oder psychische Erkrankungen sind. Jeder Mandant der zu uns kommt, leidet sehr unter seinem eigenen persönlichen Schicksal. Uns ist es besonders wichtig jedes einzelne Schicksal für sich ernst zu nehmen und voll zu würdigen. Bei uns zählt jeder Mandant für sich.“ Doch der Umgang mit den schlimmen Schicksalen ist nicht immer leicht. Täglich sind die Patientenanwälte mit dramatischen Fällen konfrontiert. Oftmals geht es um Leben und Tod, oder um gravierende gesundheitliche und finanzielle Schäden von Dauer. „Mich beschäftigen die Schicksale unserer Mandanten auch in meiner Freizeit.“
Und gleichzeitig ist es immens wichtig, dass man bei der Fallbearbeitung immer einen kühlen Kopf bewahrt und jeden Fall mit Professionalität und juristischen Verstand angeht und löst. Nelson Mandela, der damals langjähriger Rechtsanwalt und Verfechter von Menschenrechten gewesen ist, habe hierzu einmal gesagt: "Sehe den Fall und nicht das Schicksal!", ... an diesem Zitat ist sicherlich viel Wahres dran.
Wenn man Maude Laforge nach ihrem prägendsten Erlebnis als Patientenanwältin fragt, denkt sie sofort an den Fall eines jungen Mädchens. Bei ihr wurde ein Hydrozephalus verkannt (Zustand bei dem es zu einer Ansammlung von Liquor im Schädel kommt). Das führt zu einem falschen Verhältnis von Liquorproduktion und -Rückführung. Das ist sehr gefährlich. Das Mädchen verstarb ganz plötzlich innerhalb von zwei Tagen. „Beim Schreiben dieses Anspruchsschreibens hat mich das beschäftigt. Schließlich war sie davor so gesund. Und dann ging alles so schnell. Das war sehr dramatisch.“ Und auch hier ist es meine Aufgabe, das juristische Ziel im Blick zu behalten und den Fall in ein gutes Ende zu führen...
Ebenfalls schön in ihrem Beruf ist für Maude Laforge die Dankbarkeit der Mandanten. „Viele Mandanten freuen sich sehr, dass endlich jemand ihr Schicksal in die Hand nimmt und für sie etwas erreicht.“
Außerdem schätzt Maude Laforge die Vielfältigkeit ihrer Arbeit. Denn jede ihrer Aufgaben bereitet ihr auf ihre eigene Art und Weise Freude. „Sowohl das Schreiben der Anspruchsschreiben, bei
dem man von Beginn an den Sachverhalt analysiert und auch medizinisch recherchiert, um mögliche Behandlungsfehler herauszuarbeiten, als auch das akkurate juristische Arbeiten im Rahmen der
Gutachtenstellungnahmen macht mir Spaß. Bei Letzterem kann man fein juristisch argumentieren und jedes Wort auf die Goldwaage legen. Diese Genauigkeit und präzise juristische Arbeit bereitet mir
Freude.“
Wenn Maude Laforge eine gesetzliche Regelung ändern könnte, mit der sie sich alltäglich konfrontiert sieht, dann wäre es § 142 ZPO im Bereich des selbständigen Beweisverfahrens. Sie fände es gut,
wenn die vollständigen und originalen Behandlungsunterlagen auch im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich vom Gericht hinzugezogen würden. „Bislang ist das nicht so. Die Notwendigkeit und
den Vorteil der Beiziehung zu erläutern bedarf vieler Schriftsätze und kostet Zeit.“
Beruflich hat Maude Laforge noch so einiges vor. Sie will sowohl den Fachanwaltstitel im Medizin- als auch den im Versicherungsrecht erwerben. Einen davon schon sehr zeitnah. Bei den Michael Graf
Patientenanwälten will sie bleiben. Denn sie fühlt sich hier gut aufgehoben. „Die Atmosphäre im Team und die Ausstattung ist toll. Auch in Sachen Weiter- und Fortbildung werden wir hier
unterstützt. All das ermöglicht es uns Patientenanwälten, immer eine gute Arbeit zu leisten.“