Produkthaftung.

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg.

Als Patientenanwälte vertreten und unterstützen wir Mandanten, die durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt Schäden erlitten haben.

Besonders gravierend für Patienten kann  das Implantieren von fehlerhaften Medizinprodukten sein. Beim Betroffenen entstehen dann nicht selten bleibende Gesundheitsschäden. Unsere Kanzlei verhilft geschädigten Patienten zu Ihrem Recht.

Auf dieser Website finden Patienten mit einer fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer oder einer ASR Hüftprothese von DePuy oder einer McMinn-Prothese sowie mit schadhaften Prothesen anderer Hersteller Unterstützung. Unsere Kanzlei verhilft geschädigten Patienten zu Ihrem Recht. 

Fehlerhafte Prothesen und Medizinprodukte.

Beispiel: Durom-Metasul-LDH Hüftprothesen.

In den Fokus der Öffentlichkeit geriet die Produkthaftung im Medizinrecht vor allem durch den Fall der sogenannten Durom-Metasul-LDH Hüftprothesen. Die Prothesen der Schweizer Firma Zimmer waren bei einer Vielzahl von Patienten eingesetzt worden. Alleine im Universitätsklinikum Freiburg hatten über 1000 solcher Implantationen stattgefunden. Nach einer Weile stellte sich heraus, dass das verwendete Material für die Herstellung von Hüftprothesen erkennbar ungeeignet war. Bei den betroffenen Patienten kam es zu einem stetigen Metallabrieb der Prothese, und dadurch zu einem deutlich sichtbaren Knochenfraß. Die Patienten klagten über heftige Schmerzen und starke Bewegungseinschränkungen. Bei nahezu allen Betroffenen war die Entfernung der fehlerhaften Prothese und die Re-Operation mit einwandfreien Implantaten erforderlich. 

 

Das Landgericht Freiburg entschied in einem der Fälle: Die Prothesen wiesen einen Konstruktionsfehler auf. Nach dem Produkthaftungsgesetz war die Schweizer Firma als Hersteller der Prothesen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 25.000 Euro und zum Ersatz künftiger Schäden verpflichtet.

Allein der Durom Prothesentyp der Firma Zimmer wurde in den Jahren 2003 bis 2008 im Loretto Krankenhaus in Freiburg im Breisgau über ca. 1000 Patienten implantiert. DePuy Betroffene gibt es in Deutschland über ca. 5.500.  

 

Der Wissenschaftliche Ausschuss SCENIHR der Europäischen Kommission hat seine ausführliche Stellungnahme zur Sicherheit von Gelenkprothesen mit Metall-auf-Metall (Metal-on-Metal, MoM) Gleitpaarung veröffentlicht. Es werden darin Oberflächenersatzsysteme (Resurfacing Hip Arthroplasty, HR) und vollständige Hüftgelenksendoprothesen (Total Hip Arthroplasty, THA) nunmehr bewertet. Demnach führen MoM-Gelenkprothesen zur erheblichen Freisetzung von Metallpartikeln und/oder –ionen im Körper, unabhängig von der Prothesenart (HR oder THA) und unabhängig von der Kopfgröße des jeweiligen Implantats.

 

Eine aktuelle Veröffentlichung aus dem Jahr 2012 kommt wegen der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer zu dem Ergebnis, dass die Durompfanne sich beim Implantieren sogar verformt. Diese Verformung ist Ursache für erhöhten schädlichen Metallabrieb. 

 

Beispiel: DePuy Hüftgelenks-Prothesen und McMinn Prothese.

Viele Gemeinsamkeiten mit den Durom-Metasul-LDH Hüftprothesen weisen die Fälle der fehlerhaften DePuy Hüftgelenks-Prothese mit über 5000 Betroffenen in Deutschland, sowie die Fälle der McMinn Prothese auf. Bei letzteren wies das Blut der Patienten nach der Implantation oft einen um das 20-fache erhöhen Chrom- und Kobaltwert auf. 

 

Doch nicht nur fehlerhafte Hüftprothesen können fatale Konsequenzen haben. Auch Produktfehler bei anderen medizinischen Gegenständen haben nicht selten flächendeckende und drastische gesundheitliche Folgen für den Patienten.

Wir sind Spezialisten im Medizinschadensrecht.
Wir sind Spezialisten im Medizinschadensrecht.

Fehlerhafte Hüftprothesen und deren Folgen.

Patientenanwalt Michael Graf berät Sie gerne!
Anschauungsbeispiel einer Prothese

Sie sind betroffen?

Sie vermuten dass Sie oder ein Angehöriger Opfer einer fehlerhaften Prothese oder eines anderen fehlerhaften Medizinprodukts geworden sind? Zögern Sie nicht! Lassen Sie sich bei Uns beraten. Schnelles Handeln lohnt sich. Denn im Medizinrecht gilt eine kurze Verjährungsfrist von gerade einmal 3 Jahren. 

 

Als Patientenanwälte im Medizinrecht verfügen wir über das notwendige rechtliche und medizinische Know-How, um ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Wir folgen einem strukturierten Vorgehen, dass es uns ermöglicht ihren Fall genauestens zu erfassen, und ihre Ansprüche korrekt zu ermitteln. 

 

Zunächst werden unsere Anwälte alle relevanten Beweismittel sichern. Nach der Beweissicherung folgt die Beweisauswertung und die Begutachtung. In diesem Kontext prüfen wir auch, ob neben einem fehlerhaften Medizinprodukt eventuell auch ein Aufklärungsfehler oder ein Behandlungsfehler des Arztes oder Klinikums vorliegt. Unter Umständen ziehen wir für die Begutachtung ein medizinisches Gutachteninstitut oder einen Facharzt als Experten hinzu. Die Begutachtung ermöglicht es uns, die Ihnen zustehenden Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach zu ermitteln und zu berechnen. 

 

Sodann konfrontieren wir den Hersteller des Medizinprodukts und/ oder das Klinikum bzw. Den behandelnden Arzt mit ihren Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen. 

 

Wir versuchen stets, schon in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen mit der jeweiligen Arzthaftpflichtversicherung bzw. dem Hersteller des Medizinprodukts eine angemessenen Entschädigung, sowie ein verjährungssicheres Anerkenntnis für alle zukünftigen Schäden für Sie zu erhalten. 

 

Und sollte einmal die jeweilige Gegenseite nicht bereit sein, Ihre Schäden angemessen zu regulieren, so reichen wir für Sie gerne eine fundierte Schadensersatzklage beim zuständigen Gericht ein ... natürlich nicht nur in Freiburg, sondern bundesweit!


Unser Ziel: Eine gute Lösung für geschädigte Patienten.

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Selbständiges Beweisverfahren bei Produkthaftung
Lesen Sie hier unseren Beweisantrag wegen Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Hüftimplantate der Fa. Depuy (implantiert im Loretto Krankenhaus Freiburg)
Beweisantrag Produkthaftung Hüftimplanta
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Antragserweiterung gegen Johnson & Johnson Medical GmbH und DePuy
Da die Hersteller der fehlerhaften Produktimplantate oft über undurchsichtige Firmenkonstrukte agieren kann eine Antragserweiterung nötig werden, so bspw. in einem Verfahren gegen Johnson & Johnson Medical GmbH und DePuy International Limited und DePuy Orthopädie, Inc.
Produkthaftung DePuy Johnson & Johnson A
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Rubrumsberichtigung gegen gegen Johnson & Johnson Medical GmbH und DePuy
Die Hersteller fehlerhafter Produktimplantate agieren oft über undurchsichtige Firmenkonstrukte, hier kann eine Antragserweiterung und Rubrumsberichtigung nötig werden, so bspw. in einem Verfahren gegen Johnson & Johnson Medical GmbH und DePuy International Limited und DePuy Orthopädie, Inc.
Produkthaftung DePuy - Johnson & Johnson
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Der europäische Ausschuss SCENIHR zu den fehlerhaften Medizinprodukten.

Die gravierenden Auswirkungen der verschiedenen fehlerhaften Hüftprothesen veranlassten den wissenschaftlichen Ausschuss SCENIHR der europäischen Kommission dazu, Stellungnahmen abzugeben. Im Zuge der Ausführungen über die Sicherheit von Gelenkprothesen mit Metall-auf-Metall-Gleitpaarungen wurden Oberflächenersatzsysteme (Resurfacing Hip Arthroplasty, HR) und Hüftgelenksendoprothesen (Total Hip Arthroplasty, THA) bewertet. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass Metall-auf-Metall Gleitpaarungen zu einer erheblichen Freisetzung von Metallpartikeln und -ionen im Körper führen. Dieses Phänomen trete dabei immer auf, unabhängig von der Größe des Implantats und von der Art der Prothese. 

 

Im Zusammenhang mit den fehlerhaften Prothesen der Firma Zimmer äußerte sich der Ausschuss in einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2012 wie folgt: Die fehlerhafte Prothese verformt sich beim Implantieren. So wird der erhöhte schädliche Metallabrieb verursacht. Dies wiederum ist Ursache der Gesundheitsschädigungen bei den Betroffenen.

Das Produkthaftungsgesetz.

Das deutsche Produkthaftungsgesetz ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie aus dem Jahre 1985. Es wurde 1989 verkündet, und trat zum 1. Januar 1990 in Kraft. Die wichtigste Norm ist § 1 des Produkthaftungsgesetzes. Danach ist der Hersteller des Produkts zum Schadensersatz verpflichtet, wenn „durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt“ wird. Wichtig: Der Anspruchsteller ist es, der die Beweislast für das Bestehen des Fehlers, für den Schaden und für die Kausalität zwischen Fehler und Schaden trägt. Allerdings sieht das Produkthaftungsgesetz eine Beweislastumkehr vor, die dem Anspruchsteller zu Gute kommt. Kann der Betroffene die genannten drei Aspekte beweisen, so wird vermutet, dass der Fehler bereits schon dann vorlag, als der Hersteller das Produkt in den Verkehr gebracht hat. Besonders zu beachten sind die Fälle, in denen das Produkthaftungsgesetz eine Haftung des Herstellers ausdrücklich ausschließt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Produkt nicht vom Hersteller in den Verkehr gebracht wurde, oder der Fehler nach dem geltenden Stand der Wissenschaft nicht erkannt werden konnte.


Weitere Beispiele.

Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese.

DePuy ASR™ XL-Hüftkopfsystem.

McMinn-Prothesen von Smith & Nephews.

Produkte von Eska Implants.

Gelenkteile der Falcon Medical.

Braun Aesculap.

Vermutlich gibt es deutliche Gemeinsamkeiten  bei den Problemen der Patienten mit einer Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese und dem DePuy ASR™ XL-Hüftkopfsystem (mit sogenannten extra großen Metallköpfen), und auch McMinn-Prothesen von Smith & Nephews sind vermutlich betroffen. Solche möglichen Produktfehler haben flächendeckende und drastische Gesundheitsfolgen für Patienten.

 

"Die Folge: Viele Patienten haben keine Ahnung, dass ihre Prothese jederzeit bersten kann. Experten gehen von einigen hundert fehlerhaften Implantaten aus; schließlich sind nicht nur Produkte von Eska Implants auffällig geworden, auch Gelenkteile der Falcon Medical oder von Braun Aesculap haben versagt."

vgl. Der Spiegel, Ausgabe 1/2009, S. 36ff.

 

Betroffene Patienten berichten uns beispielsweise folgende Konstellation:

"2009 und 2010 wurden bei mir auf beiden Seiten zwei McMinn-Prothesen eingesetzt, und vorerst sah alles gut aus, doch vor einem guten Jahr begannen deutliche Probleme: schwere körperliche Erschöpfung, schlimme Schlafstörungen, dann immer größere brennende Schmerzen und Knacken in meinem Hüftgelenk, und dann auch einen 20-fach erhöhten Chrom- und Kobalt-Wert. Jetzt müssen leider beide Hüften sofort re-operiert werden. Da ich glaube, dass es noch weitere Smith&Nephews-Geschädigte gibt, die diese und ähnliche Probleme mit McMinn haben, möchte ich mich hier nun für mich und letztlich auch für andere zur Wehr setzen!"

 


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Unsere Urteilsanmerkung zum Rechtsschutzfall bei Produkthaftung
r + s 2014, 14 Rechtsschutzfall in der P
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"Wie ein Stromschlag“ - Der Spiegel 1/2009
400 000 künstliche Gelenke werden jährlich in Deutschland implantiert, doch immer wieder kommt es dabei zu drastischen Materialfehlern. Die Patienten bleiben ahnungslos ihrem schlimmen Schicksal überlassen – bis das Metall bricht...
SPIEGEL_2009_01_63216654.pdf
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