Rund um die Unfallversicherung.

Patientenanwältin Gabriela Johannes und das Team von Fachanwalt Michael Graf aus Freiburg helfen bei Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit und Versicherungsrecht.
Patientenanwältin Gabriela Johannes und das Team von Fachanwalt Michael Graf aus Freiburg helfen bei Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit und Versicherungsrecht.

Michael Graf Patientenanwälte Freiburg.

Unser Team steht Ihnen bei Fragen und Problemen mit der Versicherung zur Seite.

Private Unfallversicherung 

 

Die private Unfallversicherung sollte für alle Unfälle, die Ihnen im täglichen Leben ereignen, für Sie da sein, wie zum Beispiel in der Freizeit oder im Beruf.

 

Laut Gesetz bezeichnet man ein Unfall als ein plötzlich unfreiwilliges Ereignis, das zu Gesundheitsschädigungen führt ( § 178 Abs. 2 VVG). 

 

In den Krankheitsfällen, wie zum Beispiel Krebs, können Sie sich mit einer privaten Unfallversicherung nicht absichern. Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie eine dauerhafte körperliche oder geistige Leistungsunfähigkeit nach einem Unfall mit sich tragen. 

 

Dauerhaft bedeutet, dass Sie voraussichtlich länger als drei Jahre Leistungsunfähig sind. Die körperliche Einschränkung muss gemäß den meisten Versicherungsbedingungen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und spätestens nach 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt festgestellt werden und der Versicherung gemeldet werden.

 

Möglicherweise können Sie nach einem Unfall nicht mehr arbeiten. Eventuell muss nach einer dauerhaften Behinderung das Haus umgebaut werden oder Sie benötigen vielleicht Hilfe im Haushalt. 

 

Durch diese Probleme können Sie schnell in Geldprobleme kommen. Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese finanzielle Belastung etwas auffangen. Sie zahlen je nach Vereinbarung eine regelmäßige Rente oder einmalig eine höhere Summe. Mit dem Versicherer vereinbaren Sie eine Invaliditätssumme. Diese Summe bekommen Sie im Falle eines Unfalles voll oder (meist) teilweise ausbezahlt. Der Anteil hängt vom Grad der Invalidität ab. Die Versicherer legen den Invaliditätsgrad nach einer Liste der Körperteile fest, die sogenannte Gliedertaxe. Je nach Versicherer und Tarif können diese unterschiedlich ausfallen. 

 

Beispiel des Bundes der Versicherten (BdV)

 

Verlust eines Daumens : 20% der Invaliditätssumme

Verlust einer Hand : 55% der Invaliditätssumme

Verlust eines Beines : 70% der Invaliditätssumme

Verlust eines Auges : 50% der Invaliditätssumme

 

Wenn schon Vorerkrankungen zur Invalidität beigetragen haben, wird dies anteilig zu Abzügen führen. Sorgen Sie dafür, eine ausreichend hohe Invaliditätssumme (am besten mit einer hohen sog. Progression) und ggf. eine monatliche Unfallrente zu vereinbaren, die auch zu Ihrer finanziellen, familiären und zu Ihrem Alter passt.  

 

Grobe Orientierung des BdV

 

30 Jährige : das sechsfache Bruttojahreseinkommen

40 Jährige : das fünffache Bruttojahreseinkommen

50 Jährige : das vierfache Bruttojahreseinkommen

 

Der Beitrag wird nach Ihrer Gefahrengruppe gerichtet. Es wird zwischen Berufen ohne körperlichen Tätigkeiten (A) und gefährlichen Tätigkeiten (B) unterschieden. Bei den Berufen ohne eine körperliche Tätigkeit fallen die Beiträge geringer aus als bei den gefährlichen Tätigkeiten. Berufe mit körperlicher Tätigkeit sind zum Beispiel Dachecker. Berufe ohne körperlicher Tätigkeit sind beispielsweise Büroarbeiten. 

 

Meistens bieten die Versicherer eine Dynamik an. Kontinuierlich steigt Monatlich die Versicherungssumme.  Somit steigt auch der Beitrag. In der Regel macht das keinen Sinn. In den jungen Jahren ist meist das finanzielle Risiko höher und nimmt im zunehmendem Alter und das Vermögen ab. Umso jünger der Versicherte ist, desto höher sollte auch die Versicherungssumme sein und nicht umgekehrt , wie bei der Dynamik. 

 

Die Versicherer locken die Kunden mit „Beitragrückzahlung“  oder „ Prämienrückgewähr “. 

 

Wenn kein Unfall passiert, bekommt der Kunde seine gezahlten Beiträge verzinst zurück.

 

Tatsächlich bekommen Sie aber keinen kostenlosen Versicherungsschutz. Hinter solchen Verträgen versteckt sich immer eine Kapitallebensversicherung. Die Nachteile dabei sind: Im Schadensfall ist die Versicherungssumme geringer, als wenn der komplette Beitrag in den Risikoschutz einbezahlt wird. Die Auszahlung des Sparbetrags geht, wenn überhaupt, erst nach einer sehr langen Laufzeit zurück.  Die ausgezahlte Summe müssen Sie versteuern. 

 

Zusätzlich wird meistens von den Versicherern ein Leistungsbaustein vereinbart, der den Ersatz des Einkommens sichert. Hierbei wäre aber eine gesonderte Krankentagegeldversicherung sinnvoller. 

 

Der Bund der Versicherten rät von Zusätzen wie zum Beispiel Unfall-Taggeld, Unfall-Krankentagsgeld, Unfall-Genusungsgeld oder Übergansleistungen ab.

 

Sonderfälle:

 

Kinder und Senioren

 

Im Kindersalter ist ein schwerer Unfall nicht nur tragisch, sondern auch eine enorme finanzielle Belastung. Denn eine Invalidität geht über viele Lebensjahre. Es könnte sein, dass die Eltern lebenslang für die Kosten aufkommen müssen. Es wird von der BdV empfohlen, eine Versicherungssumme in höhe von 200.000 € abzuschließen. Bei einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Behinderung des Kindes werden auf die Familien umfangreiche Umbaumaßnahmen, spezielle Förderung ect. zukommen. 

 

Bei Kindern sind meistens selten die Unfälle für die Behinderungen zuständig, sonder schwere Krankheiten sind der Auslöser. Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet auch bei schweren Krankheiten. Je nach Vereinbarung zahlen sie eine lebenslange Rente oder eine Einmalzahlung oder auch als Kombination möglich. Eine monatliche Rente von mindestens 1000 Euro oder eine Kapitalsauszahlung von 150.000 Euro ist gem. der BdV zu empfehlen. 

 

Krankheiten die angeboren sind, dürfen die Versicherer nach einem BGH-Urteil nicht ausschließen (AZ: IV ZR 252/06). Beim ersten Lebensjahr ist man nicht versichert. Darauf zu achten ist, dass Sie auf Einschränkungen bei der Resterwerbsfähigkeit, auf den Grad der Behinderung achten. 

 

Senioren

 

Auch im Alter kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. In der Regel muss die Versicherungssumme nicht mehr so hoch angesetzt werden, wie zum Beispiel bei einem Jugendlichen. Die Gefahr eines Verdienstausfalls besteht nicht, da die Rentenzahlungen weiterlaufen. Vorerkrankungen können sich zu einer geringeren Leistung des Versicherers führen. Zum Beispiel eine langjährige Osteoporoseerkrankung die nach einem Sturz zu einem dauerhaften Schaden geführt hat.

Für die Senioren werden zusätzlich auch spezielle Versicherungspolicen angeboten. Zudem werden zusätzliche Hausnotruf, Menüservice oder Wäscheservice Angeboten. Sie führen die Dienste nicht selber aus, sondern übernehmen nur die Organisation. Es gibt günstigere Methoden, indem die Familienangehörigen unter die Arme greifen. 

 

Versicherung zahlt nicht 

 

Wenn Sie Unstimmigkeiten mit der Versicherung haben, lassen Sie sich am besten von eine Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten.

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